Biogemüse mit Schlachtabfällen?
Manche Bioorganisationen empfehlen als Düngemittel Blutmehl,
Knochenmehl und sogar Innereien von geschlachteten Tieren, um damit
den «natürlichen Kreislauf» aufrecht zu erhalten.
Schon bisher war dieses Vorgehen problematisch, da es einige
tierische Krankheitserreger gibt, welche lange Zeit im Boden
überleben können. Durch den Rinderwahnsinn wurde dieses
Vorgehen jedoch noch fragwürdiger. Die SVV hat deshalb
entsprechende Abklärungen gemacht (Stand Anfang Dez. 2000):
Die Bio-Suisse (Knospe-Label) erlaubt bis jetzt noch alle tierischen
Düngemittel, also: Fleischmehl, Blutmehl, Federnabfälle,
Haarmehl, Hornmehl ebenso wie Gülle und Mist. Allerdings wird
Gülle/Mist nur sehr selten im Bio-Gemüsebau verwendet. Die
Düngemittel aus Schlachtabfällen stammen von konventionell
gehaltenen Tieren. Allerdings wird diese Düngepraxis
demnächst neu überdacht, da sich die Einstellung in der
Bevölkerung durch BSE stark geändert hat.
Die biologisch-dynamisch wirtschaftenden Demeterhöfe, welche
praktisch immer auch Viehhaltung beinhalten, hatten früher
jeweils alle obigen tierischen Dünger empfohlen.
Glücklicherweise ist dies seit 1997 anders: Blut- und
Knochenmehl ist seither wegen der Gefahr des BSE in allen
biologisch-dynamisch wirtschaftenden Betrieben verboten. Hingegen
sind auch heute noch Düngemittel aus reiner Hornsubstanz, Haar-
und Federnabfälle erlaubt.
Anders sieht es bei der deutschen Organisation Bioland aus: Dort sind
bis heute auch Blutmehl und Knochenmehl erlaubte Düngemittel.
Renato Pichler
Letzte Aktualisierung dieser angezeigten Seite: 9.12.2008
